Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der alles-mv media UG (haftungsbeschränkt)

1. Geltungsbereich
2. Vertragsabschluss
3. Preise, Zahlung
4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
5. Nutzungsrechte, Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte
6. Eigenwerbung
7. Umfang der Leistungspflichten von alles-mv media
8. Social Media und Webhosting
9. Verwertungsgesellschaften und sonstige Abgaben
10. Besondere Hinweise
11. Mitwirkungspflicht des Kunden und Fremdproduktion
12. Termine
13. Abnahme
14. Rücktritt durch alles-mv media
15. Gewährleistung
16. Haftungsbeschränkung
17. Gerichtsstand, Erfüllungsort und Schlussbestimmungen

Die alles-mv media UG (haftungsbeschränkt) wird vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin Manuela Heberer. Alles-mv media UG ist eingetragen beim Amtsgericht Schwerin, Registernummer HRB 13388, die Umsatzsteueridentifikationsnummer lautet DE325665689.

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden bezeichnet als AGB) gelten für alle Geschäfts-beziehungen zwischen der alles-mv media UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden bezeichnet als alles-mv media) und ihren Kunden, und zwar sowohl mit Geschäftskunden (Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts) als auch mit Privatkunden (Verbraucher). Die AGB der alles-mv media gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn im Einzelfall nicht noch einmal ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn alles-mv media hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn alles-mv media in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Aufträge vorbehaltslos ausführt. Auch dann werden die allgemeinen Bedingungen des Kunden nicht Vertragsbestandteil. Die AGB der alles-mv media gelten für alle Bestellungen, egal ob im elektronischen Geschäftsverkehr, schriftlich, per Telefon oder auf sonstige Weise. Ergänzend, sofern diese AGB nichts Abweichendes regeln, gelten darüber hinaus die Bestimmungen des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils zum Liefer- oder Leistungszeitpunkt aktuellen Fassung.

2. Vertragsabschluss

Die alles-mv media bietet die Produktion und Erstellung von Medien (Online, Print, Podcast) sowie Marketinglösungen. Sämtliche Angebote der alles-mv media sind freibleibend und unverbindlich. Grundlage für den Vertragsabschluss bildet das jeweilige Angebot der alles-mv media, in welchem Geltungsbereich und Umfang des Auftrags in einer detaillierten Leistungsbeschreibung definiert wird.

Anbieter aller Lieferungen und Leistungen der alles-mv media ist die
alles-mv media UG (haftungsbeschränkt)
Baustraße 7a, 19061 Schwerin
Telefon: +49 385 20053390
E-Mail: mail@alles-mv.de

Alle Vereinbarungen, die zwischen der alles-mv media und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die alles-mv media ist jedoch auch berechtigt, Aufträge des Kunden konkludent und/oder mündlich anzunehmen. Durch Änderungen und/oder Ergänzung entstehende Mehrkosten sind vom Kunden gesondert zu vergüten.
Gegenstand eines jeden Vertrages ist das Erbringen der vereinbarten Leistung durch die alles-mv media, nicht hingegen ein bestimmter, durch den Kunden erhoffter Erfolg. Die alles-mv media ist berechtigt, zur Durchführung des Vertrages Dritter (insbesondere Subunternehmer und/oder freier Mitarbeiter) zu beauftragen.

3. Preise, Zahlung

Sämtliche Preise werden in EUR angegeben und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet. Gebühren, Steuern und sonstige Nebenkosten sind nicht in den Preisen enthalten. Alle Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten, Versandkosten, Versicherungsprämien und Spesen) werden gesondert entsprechend der vertraglichen Vereinbarung in Rechnung gestellt.
Die Entwicklung gestalterischer, konzeptioneller und/oder zu Präsentation gedachter Vorschläge im Vorfeld eines Vertragsschlusses erfolgt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, gegen gesonderte Zahlung. Sofern ein Preis hierfür nicht vereinbart worden ist, gelten die ortsüblich angemessenen Preise, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungszugang ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der alles-mv media ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt. Sofern der Kunde der alles-mv media in Zahlungsverzug ist, ist die alles-mv media berechtigt, dem Kunden das Recht der Nutzung der Leistungen zu untersagen und sein Eigentumsrecht an allen nicht vollständig bezahlten Leistungen abzuerkennen.

4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Dem Kunden der alles-mv media steht das Recht zur Aufrechnung und zur Zurückbehaltung nur dann zu, wenn die Gegenansprüche des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis bestehen, rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. § 369 HGB bleibt unberührt.

5. Nutzungsrechte, Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte

Der Kunde sichert zu, dass sämtliche Rechte an den der alles-mv media überlassenen Vorlagen, Texte, Grafiken, Präsentationen usw. beim Kunden liegen. Im Hinblick auf sämtliche diesbezügliche Ansprüche Dritter stellt der Kunde die alles-mv media im Innenverhältnis frei.
Die Einräumung von Nutzungsrechten, Urheberrechten, Leistungsschutzrechten sowie sonstiger gewerblicher Schutzrechte an den Leistungen der alles-mv media geht nur in dem im Vertrag mit dem Kunden vereinbarten Umfang über. Jede anderweitige, darüber hinaus gehende und/oder abändernde Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die alles-mv media. In einem solchen Fall ist die alles-mv media berechtigt, die Gestattung von der Zahlung eines zusätzlichen Nutzungshonorars abhängig zu machen.
Solange und soweit nicht abweichend vereinbart, erwirbt der Kunde mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars im vertraglich vereinbarten Umfang die nicht übertragbaren Nutzungsrechte zur nicht exklusiven, territorial, inhaltlich sowie zeitlich unbeschränkten Nutzung. Eigentumsrechte an von der alles-mv media entwickelten Leistungen sind nicht Bestandteil des Angebotspreises, können allerdings jederzeit auf Wunsch des Kunden gegen ein zusätzliches Nutzungshonorar i.H.v. 50% der betroffenen Leistungen erworben werden (inkl. Übergabe der offenen Arbeitsdaten).
Die Einräumung von Nutzungsrechten bezieht sich nicht auf die Entwürfe, Skizzen und/oder Planung, sondern nur auf die konkret fertig gestellte und bezahlte Leistung.
Solange und soweit durch die alles-mv media Leistungen Dritter zur Erfüllung des Auftrages des Kunden hinzugekauft werden, so werden die Rechte dieser Drittanbieter nach Möglichkeit nach Wunsch des Kunden für den gewünschten Nutzungsumfang erworben.
Die alles-mv media übernimmt hierbei keine Haftung für den Rechtsbestand der erworbenen Rechte und tritt nach Aufforderung durch den Kunden sämtliche gegebenenfalls bestehenden Rechte an den Kunden ab. Für sämtliche Ansprüche dieser Dritten stellt der Kunde die alles-mv media frei. Diese Freistellung gilt auch für den Fall, dass der Dritte Ansprüche erhebt, da der Kunde die hinzugekauften Leistungen über den mit der alles-mv media vereinbarten Nutzungsumfang hinaus verwendet.
Nutzungsrechte an Leistungen, welche bei Beendigung der Zusammenarbeit der Parteien noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich einer anderweitigen vertraglichen Regelung mit dem Kunden bei der alles-mv media.
Bei Veröffentlichungen ist alles-mv media in üblicher Form als Urheber zu nennen.

6. Eigenwerbung

Die alles-mv media ist berechtigt, die von ihr erbrachten Leistungen im Wege der Eigenwerbung in branchenüblicher Art angemessen zu verwenden.

7. Umfang der Leistungspflichten von alles-mv media

alles-mv media ist lediglich verpflichtet, dem Kunden die erbrachten Leistungen in der vereinbarten Form zur Verfügung zu stellen. Eine Übergabe von offenen Daten (z.B. unkompilierter Quellcode, Video-, 3D-, InDesign- und Photoshop-Dateien) zur Weiterbearbeitung durch den Kunden erfolgt nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist und hierfür eine gesonderte Vergütung vereinbart worden ist (Eigentumsrechte und Administrationsaufwand).
Ist die Übergabe sämtlicher Dateien, Arbeitsergebnisse usw. in digitaler Form vereinbart, so genügt die alles-mv media ihrer diesbezüglichen Verpflichtung, wenn sie diese Daten per Datentransfer dem Kunden zur Verfügung stellt.

8. Social Media und Webhosting

Bei Leistungen der alles-mv media, welche den Bereich Social Media umfassen, weist die alles-mv media den Kunden darauf hin, dass in den AGB und/oder Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter gesonderte Regelungen vorhanden sind, welche die Nutzung dieser Plattformen für Marketingzwecke und weitere Werbemaßnahmen regelt.
Webhosting der Digitalanwendungen wird nicht durch die alles-mv media im eigenen Namen umgesetzt. Die alles-mv media wird stattdessen von dem Kunden ermächtigt, mit einem von der alles-mv media ordnungsgemäß ausgewählten Provider einen Webhosting-Vertrag zu schließen. Vertragspartner des Webhosters ist ausschließlich der Kunde. Die alles-mv media schuldet diesbezüglich nur die fehlerfreie Auswahl eines geeigneten Host-Providers, ist jedoch selbst nicht für das Hosting und die Erreichbarkeit verantwortlich. alles-mv media wird den Dienstanbieter, welcher das Webhosting übernimmt, die Wünsche des Kunden im Hinblick auf die Laufzeit und die sonstigen Konditionen mitteilen.

9. Verwertungsgesellschaften und sonstige Abgaben

Sämtliche gegebenenfalls anfallenden Gebühren von Verwertungsgesellschaften, wie beispielsweise der GEMA oder der Künstlersozialkasse, sind vom Kunden gesondert zu tragen.

10. Besondere Hinweise

Die alles-mv media konzipiert im Wesentlichen Medienprodukte (Online, Print, Podcast) sowie Marketinglösungen. Alles-mv media weist daher den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass sie ihre Leistungen zwar nach bestem Wissen und Gewissen erbringen wird, jedoch naturgemäß keine eigene rechtliche Beratung über die Zulässigkeit der jeweiligen Medien- und Marketinglösung vornimmt und somit keine Gewähr dafür übernehmen kann, dass die von der alles-mv media erbrachten Leistungen, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht oder aufgrund weiterer Werbebeschränkungen zulässig sind respektive auf Dauer zulässig bleiben.
Der Kunde stellt die alles-mv media im Hinblick auf solche Ansprüche Dritter vollumfassend im Innenverhältnis frei.
Ansprüche des Kunden diesbezüglich gegenüber der alles-mv media sind ausgeschlossen.

11. Mitwirkungspflicht des Kunden und Fremdproduktion

Der Kunde ist verpflichtet, zur Erreichung des Vertragszieles mitzuwirken und der alles-mv media rechtzeitig die zu verwendenden Informationen bereitzustellen, Entwürfe zu prüfen und freizugeben, solange und soweit dies zur Leistungserbringung durch die alles-mv media erforderlich ist. Der Kunde ist auch verpflichtet, sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Mediendaten der alles-mv media in einem digitalen Format in branchenüblicher Art und Weise zu überlassen. Kommt der Kunde der ihm obliegenden Mitwirkungsverpflichtung nicht ordnungsgemäß, insbesondere nach Aufforderung durch die alles-mv media, nicht rechtzeitig nach, so ist die alles-mv media nach angemessener Fristsetzung berechtigt, von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten und den entgangenen Gewinn dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Solange und soweit alles-mv media Dritte zur Leistungserbringung, beispielsweise zur Produktion von Printunterlagen einsetzt, ist alles-mv media nicht verpflichtet, eine Produktionsüberwachung durchzuführen, es sei denn, dies ist mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart. alles-mv media schuldet lediglich die ordnungsgemäße Auswahl des Dienstleisters.
Solange und soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben, ist alles-mv media berechtigt, den Kunden zum Abschluss des Vertrages mit Drittunternehmen zu vertreten. Drittunternehmer sind beispielsweise, jedoch nicht ausschließlich, Anzeigenblätter, Druckfirmen, Webhosting-Anbieter usw. In einem solchen Falle kommt das Vertragsverhältnis direkt zwischen dem Kunden der alles-mv media und dem Drittanbieter zustande. Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis kann der Kunde nur unmittelbar gegenüber dem Drittanbieter geltend machen. Der Kunde ist insofern auch verpflichtet, Leistungen dieser Drittanbieter zu überprüfen, freizugeben und/oder abzunehmen. Beauftragt der Kunde die alles-mv media mit einer solchen Überprüfung/Freigabe und/oder Abnahme, dann kann der Kunde Einwendungen hieraus gegenüber der alles-mv media nicht mehr herleiten. Für Betreuung darf alles-mv media eine angemessene Service-Pauschale berechnen.

12. Termine

Angegebene Leistungsfristen und/oder Termine gelten als ungefähre Terminangaben und sind nicht verbindlich. Ausgenommen hiervon sind schriftlich bestätigte Fixtermine. Verzögert sich die Leistung der alles-mv media aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen, beispielsweise aufgrund von nicht rechtzeitig vom Kunden beizustellender Unterlagen, so sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. In jedem Fall der Nichteinhaltung eines Termins ist der Kunde verpflichtet, der alles-mv media eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der jeweiligen Leistung zu setzen. Bei Eintritt höherer Gewalt verlängern sich vereinbarte Liefer-/Leistungsfristen entsprechend um die Dauer des Bestehens der höheren Gewalt.

13. Abnahme

Solange und soweit ein konkreter Erfolg durch Zurverfügungstellung eines bestimmten Werkes geschuldet ist, so ist der Kunde verpflichtet, das Werk nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme darf nur verweigert werden, wenn wesentliche Mängel an dem Werk vorliegen, anderenfalls gilt die Abnahme als erteilt.
Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Abnahme nach Aufforderung durch die alles-mv media binnen 10 Werktagen nicht nach, so gilt die Abnahme ebenfalls als erfolgt, solange und soweit keine wesentlichen Mängel an dem Werk vorhanden sind.

14. Rücktritt durch alles-mv media

alles-mv media hat das Recht, die Leistung zu verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Anspruch auf Bezahlung der Leistungen durch eine mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. In diesem Fall hat die alles-mv media dem Kunden dies mitzuteilen und ihm Gelegenheit zu geben, eine geeignete und taugliche Sicherheit zu stellen. Ein Rücktritt der alles-mv media ist nicht möglich, soweit und solange die alles-mv media die gestellte Sicherheit akzeptiert. Ist die alles-mv media durch höhere Gewalt, oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse an der Erbringung der vereinbarten Leistung dauerhaft (8 Wochen) behindert und hat die alles-mv media diesen Umstand nicht zu vertreten, ist sie zum Rücktritt berechtigt ohne dass dem Kunden Schadensersatzansprüche zustehen. Übt die alles-mv media das ihr nach dieser Vorschrift zustehende Rücktrittsrecht aus, so sind sämtliche Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, soweit sie nicht aus vorsätzlichem Verhalten, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungs¬gesetz bestehen.

15. Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen eines Mangels an der erbrachten Leistung besteht nur, wenn der Kunde gegenüber der alles-mv media diese Mängel unverzüglich (binnen 10 Werktagen nach Ablieferung der Leistungen) rügt. Anderenfalls gelten die Leistungen der alles-mv media als abgenommen. Die Untersuchungspflicht des Kunden erstreckt sich auf die gesamte erhaltene Leistung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rüge ist der Zugang der Mängelrüge in schriftlicher Form bei alles-mv media. Solange und soweit berechtigte Mängel angezeigt werden, ist die alles-mv media verpflichtet, die Leistungen zu überarbeiten. Die hiermit verbundenen, nachvollziehbaren, angemessenen und nachgewiesenen Aufwendungen trägt im Fall der berechtigten Mangelrüge die alles-mv media. Schlägt die Nacherfüllung fehl (nach zweimaligem Versuch) ist der Kunde berechtigt, entweder das vereinbarte Honorar zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung. Die Gewährleistungsverpflichtung der alles-mv media besteht nicht, wenn der Kunde ohne Zustimmung der alles-mv media selbst eine Nachbesserung vornimmt oder durch Dritte nachbessern lässt. Die Haftung der alles-mv media im Rahmen der Gewährleistung besteht nur für unmittelbare Schäden, nicht jedoch für mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden. Eine Gewährleistung wird von der alles-mv media nur im Hinblick auf die Mängelfreiheit zum Zeitpunkt der Abnahme gewährleistet. Finden hiernach beispielsweise Änderungen an einer Website durch den Kunden statt und ist hierdurch das nicht mehr ordnungsgemäße Funktionieren der Website bedingt, dann bestehen Gewährleistungsansprüche des Kunden nicht.

16. Haftungsbeschränkung

Alles-mv media haftet entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die alles-mv media und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde der alles-mv media vertrauen darf.

18. Gerichtsstand, Erfüllungsort und Schlussbestimmungen

Auf sämtliche Verträge mit der alles-mv media ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist der Sitz der alles-mv media. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen werden einvernehmlich durch eine wirksame oder durchführbare Regelung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Sämtliche Änderungen eines mit der alles-mv media geschlossenen Vertrages – wie auch die Eingehung des Vertrages – bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.